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BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zur Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland - Anforderungen an die Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94
Untergliederung - Strafurteil - Erkennbarkeit - Unterabschnitt - Tätermehrheit
Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95
Der Senat weist darauf hin, daß in Verfahren wegen mehrerer Straftaten eines - zumal die Tatvorwürfe bestreitenden - Angeklagten die schriftlichen Urteilsgründe eine Beweiswürdigung zu jedem Einzelfall enthalten müssen, wobei freilich die zusammenfassende Darstellung solcher Gesichtspunkte angezeigt ist, die gleichermaßen für mehrere Taten gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag - 5 StR 415/95 und 5 StR 417/95 - zum gleichen Tatkomplex; vgl. ferner BGH NStZ 1994, 400). - BGH, 20.03.1996 - 5 StR 415/95
Anforderungen an die Urteilsgründe - Sogenannte Punktesachen
Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95
Der Senat weist darauf hin, daß in Verfahren wegen mehrerer Straftaten eines - zumal die Tatvorwürfe bestreitenden - Angeklagten die schriftlichen Urteilsgründe eine Beweiswürdigung zu jedem Einzelfall enthalten müssen, wobei freilich die zusammenfassende Darstellung solcher Gesichtspunkte angezeigt ist, die gleichermaßen für mehrere Taten gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag - 5 StR 415/95 und 5 StR 417/95 - zum gleichen Tatkomplex; vgl. ferner BGH NStZ 1994, 400). - BGH, 20.03.1996 - 5 StR 417/95
Anmerkung zum Umfang zu den Urteilsgründen bei vielfacher gleicherförmiger …
Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95
Der Senat weist darauf hin, daß in Verfahren wegen mehrerer Straftaten eines - zumal die Tatvorwürfe bestreitenden - Angeklagten die schriftlichen Urteilsgründe eine Beweiswürdigung zu jedem Einzelfall enthalten müssen, wobei freilich die zusammenfassende Darstellung solcher Gesichtspunkte angezeigt ist, die gleichermaßen für mehrere Taten gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag - 5 StR 415/95 und 5 StR 417/95 - zum gleichen Tatkomplex; vgl. ferner BGH NStZ 1994, 400).
- BGH, 10.03.2005 - 4 StR 570/04
Anrechnungsmaßstab bei in Polen verbüßter Auslieferungshaft
Die Urteilsformel wird jedoch dahin ergänzt, daß die in Polen erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1 : 1 auf die erkannte Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Beschluß vom 20. März 1996 - 5 StR 416/95).